Home Deluxe Arena

Daten & Fakten

Kapazität
15.000
Sitzplätze
8.200
Davon VIP
1.152
Stehplätze
6.800
Besonderheit
Alle Plätze sind überdacht

Verwaltungs- fläche
3.200 m²
Fahrrad-Parkplätze
2.000
PKW-Parkplätze
1.832 direkt am Stadion, 1.900 per Bus-Shuttle

Länge
148 m
Breite
120 m
Höhe
22,64 m
Werbebanden
2.000 m
Anzeigetafeln
2 (á 30 m²)

Meilensteine in der Geschichte der Arena

Die Home Deluxe Arena stellt die Verwirklichung einer außergewöhnlichen Idee dar. Bereits im Januar 2001 entwickelte der SC Paderborn 07 (SCP07) konkrete Vorschläge für den Neubau eines reinen Fußballstadions in Paderborn. In enger Abstimmung mit der Stadt Paderborn setzte die Paderborner Stadion Gesellschaft (PSG) diese Idee um. Hier die wichtigsten Meilensteine:

Meilensteine

21.01.2024

Eröffnung eines komplett umlaufenden Oberranges mit ca. 2.150 Sitzplätzen mit Cateringständen und Toiletten. Im Außenbereich sind sechs neue Treppenhäuser und zwei Personenaufzüge entstanden.

01.07.2022

Der erfolgreiche Online-Händler Home Deluxe mit Sitz in Lübbecke, der Artikel für Haus und Garten vertreibt, übernimmt ab der Saison 2022/2023 das Namensrecht.

18.06.2012

Die Benteler-Gruppe übernimmt ab der Saison 2012/2013 das Namensrecht.

27.06.2009

Übernahme des Namenssponsorings durch die ENERGIETEAM AG.

20.07.2008

Eröffnungsspiel gegen den Erstligisten Borussia Dortmund.

30.06.2008

Übergabe durch den Generalunternehmer BREMER AG an den SCP07.

01.12.2007

Weiterbau des Stadions trotz einer erneuten Anwohnerklage.

23.11.2007

Überreichung der Genehmigung zum Weiterbau durch Bürgermeister Heinz Paus.

20.06.2007

Finanzierungsvereinbarung zwischen PSG und Stadt Paderborn.

10.06.2007

Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans als Voraussetzung für den Weiterbau.

08.03.2007

Ankauf von Grundstücken für zusätzliche Stellplätze durch die Stadt.

17.03.2006

Masterplan mit neuer Erschließung für das Stadion.

02.12.2005

Neues Konzept zur Optimierung der Verkehrssituation.

16.11.2005

Außervollzugsetzung der Baugenehmigung durch das Oberverwaltungsgericht. Münster

26.10.2005

Verlegung der 8.700 qm großen Rasenfläche für die paragon arena.

29.09.2005

Aufstellung der ersten großen Betonteile für die Südtribüne.

12.07.2005

Erster Spatenstich mit Bürgermeister Heinz Paus und Landrat Manfred Müller.

16.06.2005

Verabschiedung eines Zuschuss von 3,4 Mio. € der Stadt Paderborn.

28.02.2005

Gründung der Paderborner Stadion Gesellschaft (PSG).

18.02.2005

Übernahme des Namenssponsorings durch die paragon AG.

23.04.2004

Abgabe eines Festpreisangebotes der BREMER AG für ein reines Fußballstadion.

16.04.2004

Plädoyer der Stadt für einen Neubau an der Almeaue.

18.09.2003

Untersuchung von acht Standorten für das neue Stadion.

11.05.2003

Beschluss zum Ende des Hermann-Löns-Stadions durch den Sportausschuss der Stadt.

17.01.2001

Erste konkrete Vorschläge des SCP07 für einen Stadionneubau in Paderborn.

Weg zur Home Deluxe Arena

Es gibt viele Wege zur Home Deluxe Arena und viele Möglichkeiten, die Heimat des SCP07 zu besuchen. Wir haben ein paar Informationen zusammengestellt, wie Sie als Gast zur Arena kommen – mit dem Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß.

Anfahrt mit dem Auto

Bitte verlassen Sie die A33 unbedingt an der Ausfahrt Paderborn-Elsen. Fahren Sie in Richtung Detmold/Bad Lippspringe. Nach ca. 500 m rechts die Abfahrt Richtung Home Deluxe Arena P1 nutzen.

Alternativ: Folgen Sie der Beschilderung Hoppenhof. Von dort aus gelangen Sie über die Wilfried-Finke-Allee zum Parkplatz P1.

PR-Parkplatz: Park & Ride–Shuttle zwischen Parkplatz Nixdorf und Arena ca. alle 5 Minuten. Park & Ride-Parkplatz muss mit navigationstauglicher Adresse versehen werden: Riemekestraße 160, 33106 Paderborn. Der P&R-Shuttle-Service steht bis auf weiteres an den Heimspieltagen bis fünf Minuten vor Anstoß zur Verfügung.

Bitte achten Sie auf Anweisungen des Ordnungsdienstes und auf die Beschilderung!

Das KFZ darf nur in den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Die Parkfläche wird aus der umseitigen Kennzeichnung ersichtlich. Den Anweisungen von Polizei und Ordnern ist Folge zu leisten.

Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Kooperation mit dem PaderSprinter macht's möglich: Alle Fußballfans können mit dem Bus schnell und bequem die Home Deluxe Arena erreichen – und das ohne einen Cent mehr zu bezahlen. Die Eintrittskarte für die Heimspiele des SCP07 gilt zwei Stunden vor und zwei Stunden nach dem Spiel im Liniennetz des PaderSprinters als Fahrkarte.

Regulär halten an der Haltestelle »Arena/Alme Aue« (ehemals: Alme Aue) die Linien 6 (Sande – Innenstadt – Auf der Lieth) und 68 (Sande – Hauptbahnhof – Schöne Aussicht).

ca. 2 Stunden vor dem Spiel

  • Verstärkung aller Fahrten der Linien 6 und 68 zwischen Westerntor und Arena (auch als Shuttle aus der Innenstadt)
  • Shuttle Neuhaus (Schloßkreuzung bis Arena) abgestimmt auf dort eintreffende Regellinien
  • Park & Ride–Shuttle zwischen Parkplatz Nixdorf und Arena ca. alle 5 Minuten. Park & Ride-Parkplatz muss mit Navi-tauglicher Adresse versehen werden: Riemekestraße 160, 33106 Paderborn. Der P&R-Shuttle-Service steht bis auf weiteres an den Heimspieltagen zur Verfügung.
  • für Gäste-Fans steht ein Bus-Shuttle vom Bahnhof zur Verfügung

Nach dem Spiel

  • in Richtung Westerntor / Hauptbahnhof
  • in Richtung Schloß Neuhaus
  • Verstärkung der Linien 6 und 68 in Richtung Elsen – Sande
  • in Richtung P&R-Parkplatz Nixdorf (wenn P&R-Parkplatz geöffnet)

Anfahrt mit dem Fahrrad

Mit 2.000 Stellplätzen bietet die Home Deluxe Arena den größten Fahrradparkplatz in der Liga. Die Arena ist sowohl aus Richtung Innenstadt, als auch aus den naheliegenden Stadtteilen Elsen, Wewer und Schloss Neuhaus mit dem Fahrrad gut und schnell (meist unter 20 Minuten) zu erreichen. Als Orientierung dient Ihnen das Radwegenetz im Stadtplan Paderborn (http://www.googis.de/paderborn/) ode das Radroutennetz NRW (http://www.radroutenplaner.nrw.de/). 

Verkehrsregelung für Anwohner bei Spielen in der Home Deluxe Arena

Gilt ab drei Stunden vor Spielbeginn sowie 15 Minuten vor dem Spielende bis 30 Minuten danach bzw. bis der Hauptzuschauerstrom geendet hat. Detailliertere Hinweise können Sie dem beigefügten PDF-Formular entnehmen.

SPEISEN UND GETRÄNKE

Alkoholfreie Getränke

Warsteiner Herb alkoholfrei 0,5 l 5,00 €
Coca-Cola 4,6 0,5 l 4,00 €
Coca-Cola light 2,3,5,6 0,5 l 4,00 €
Coca-Cola Zero 2,3,5,6 0,5 l 4,00 €
Mezzo Mix 1,2,6 0,5 l 4,00 €
Fanta 2,4 0,5 l 4,00 €
Sprite 3 0,5 l 4,00 €
Lift Apfelschorle 1 0,5 l 4,00 €
Bad Driburger Mineralwasser 0,5 l 3,00 €

 

Kaffee 0,3 l 3,00 €
Tee vers. Sorten 0,3 l 3,00 €
Kakao 0,3 l 3,00 €
Hüttenpunsch alkoholfrei 0,3 l 3,50 €


Zusatzstoffe: 1) mit Antioxidationsmittel, 2) mit Konservierungsmittel, 3) mit Farbstoffen, 4) mit Süßungsmittel, 5) mit Aspertam, 6) koffeinhaltig
Becherpfand: 1,00 €

Alkoholische Getränke

Warsteiner Premium Pilsener 0,5 l 5,00 €
Warsteiner Radler Zitrone 0,5 l 5,00 €

Speisen

Bratwurst 1,2   3,50 €
Currywurst 1,2   4,00 €
Spezialwurst (scharf) 1,2   4,00 €
Spezialcurrywurst (scharf) 1,2,3   4,00 €
Pommes 1,2   3,50 €
Manta Platte (Currywurst, Pommes + Sauce) 1,2,3   6,50 €
Leberkäsbrötchen 1,2,4   5,00 €
Hähnchenschnitzel (im Brötchen mit Salat + Dressing) 1,2,4   5,00 €
Veganes Schnitzel 1,2,4   5,00 €
Brezel 4   3,50 €

 

Pizza Margherita 1,2   5,00 €
Pizza Salami 1,2   5,00 €
Pizza Schinken 1,2   5,00 €
Pizza Thunfisch   5,00 €
Pizza Paprika 1,2   5,00 €
Pizza Champignons 1   5,00 €
Pizza Hawaii 2   5,00 €

 

Zusatzstoffe: 1) Konservierungsstoffe, 2) Farbstoffe, 3) Milch, 4) Getreide

Snacks

FF Chips   1,50 €
Snickers   1,50 €
Twix   1,50 €
Mars   1,50 €
M&M's   1,50 €

Zahlungsmöglichkeiten

Die folgenden Bezahlmöglichkeiten stehen in der Home Deluxe Arena neben Barzahlung zur Verfügung:

Stadionordnung

§ 1 Geltungsbereich

1. Die Stadionordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit im Bereich der Home Deluxe Arena (nachfolgend
als „Stadion“ bezeichnet) einschließlich sämtlicher Anlagen, Zu- und
Abgängen des Stadions sowie den anliegenden Parkplatzflächen, die bei
Veranstaltungen im Stadion den Zuschauern zur Nutzung zur Verfügung
stehen (fortan „Anlagen“).

2. Mit Betreten des Stadions und/oder Einfahren in die Anlagen des
Stadions mit motorisierten und/oder nicht motorisierten Fahrzeugen
erklärt der Besucher sein Einverständnis mit der Geltung dieser Stadionordnung, die er auch durch Aushang an allen Fassadenseiten des
Stadions zur Kenntnis genommen hat

§ 2 Widmung

1. Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen.
Darüber hinaus können Veranstaltungen nichtsportlicher Art, soweit
sie genehmigungsfähig sind, zugelassen werden (z. B. Firmenveranstaltungen). Die Stadionordnung gilt für alle Veranstaltungen im Stadion.

2. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht.

3. Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des
Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.

4. Über die Überlassung entscheidet die Paderborner Stadion Gesellschaft mbH (Eigentümerin) oder die SC Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA
(Betreiberin und Veranstalterin, im folgenden SCP07).

§ 3 Aufenthalt

1. In dem für eine Veranstaltung jeweils bestimmten Bereich des
Stadions dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis (z. B. Ehrenkarte,
Arbeitskarte, Medien-Akkreditierung) mit sich führen oder Ihre Aufenthaltsberechtigung auf andere Art nachweisen können. Kinder bis 14
Jahren erhalten nur in Begleitung eines volljährigen ausweispflichtigen
Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zur Home Deluxe Arena. Kleinkinder (0 bis 6 Jahre) können am Spieltag durch den Kauf einer Schoßkind-Zusatzkarte (erhältlich an der Service-Kasse und im SCP07-Shop)
mit in den Sitzplatzbereich genommen werden. Davon ausgenommen
ist der Gästeblock G. Für das Schoßkind besteht dabei kein Anspruch
auf einen eigenen Sitzplatz. Kinder bis zur Vollendung ihres 6. Lebensjahres haben - auch in Begleitung eines Erwachsenen - keinen Zutritt zu
den Stehplatzbereichen des Stadions. Personen, die auf die Begleitung
von Hilfspersonen angewiesen sind, haben nur Zutritt mit einer Begleitperson, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hat.

2. Eintrittskarten und/oder Berechtigungsausweise sind dem Ordnungsdienst unaufgefordert sowie der Veranstalterin, der Betreiberin und
der Polizei auf Verlangen vorzuweisen und zur Prüfung auszuhändigen.
Inhaber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, den zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigten Nachweis mit sich zu führen
und dem Ordnungsdienst unaufgefordert vorzuzeigen. Mit Verlassen des
Stadions verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

3. Stadionbesucher haben den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz
einzunehmen. Aus Sicherheitsgründen sowie zur Abwehr von Gefahren
oder aus sonstigen sachlichen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden
Gründen sind die Stadionbesucher auf Anweisung des Ordnungsdienstes oder der Polizei verpflichtet, einen anderen als auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz – auch in anderen Blöcken – einzunehmen.
Dies gilt für Fans vom SCP07 oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Anscheins als Fans vom SCP07 angesehen werden
können („SCP07-Fans“) in Bezug auf die Gäste-Fanblöcke. Der SCP07,
der Ordnungsdienst sowie die Polizei sind berechtigt, Gästefans, auch
wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zu den SCP07-
Fanblöcken bzw. SCP07-Fans den Zutritt zu den Gäste-Fanblöcken zu
verweigern und/oder diese Personen aus diesen Bereichen zu verweisen
und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, einen geeigneten Platz
in der Home Deluxe Arena zuzuweisen bzw. in einen anderen Bereich
der Home Deluxe Arena zu bringen. Kann kein anderer geeigneter Platz
angeboten werden oder ist die Home Deluxe Arena ausverkauft, können
die betroffenen Gästefans bzw. SCP07-Fans aus der Home Deluxe Arena
verwiesen oder der Zutritt zur Home Deluxe Arena verweigert werden.

4. Für den Aufenthalt im Stadion an veranstaltungsfreien Tagen gelten
die vom SCP07 getroffenen Anordnungen und/oder Vereinbarungen.

5. Im Geltungsbereich der Stadionordnung darf sich nicht aufhalten, wer
stark alkoholisiert (gemäß § 4 Abs. 4) ist, unter dem Einfluss von Rauschmitteln oder Betäubungsmitteln steht, gefährliche oder gemäß § 7 der
Stadionordnung verbotene Gegenstände bei sich führt oder die Absicht
hat, die Sicherheit zu gefährden.

6. Zur Gewährleistung bzw. Optimierung der Stadionsicherheit und einer effektiven Strafverfolgung werden das Stadion und teilweise das
Umfeld des Stadions videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die
Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende Aufnahmen werden von den Sicherheitsträgern vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht
auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Bei
ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen
Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), gelöscht.

7. Jeder Besucher willigt unwiderruflich sowie zeitlich unbefristet für
jegliche audiovisuellen Medien in die unentgeltliche Verwertung von Bild
und/oder Ton seiner Person – insbesondere für Live-Übertragungen,
Sendungen und/oder Aufzeichnungen – ein, die im Zusammenhang mit
einer Veranstaltung erstellt werden.

8. Die Rechte des Veranstalters aus § 3 Abs. 7 gelten zeitlich unbeschränkt und weltweit.

§ 4 Eingangskontrollen

1. Jeder Besucher ist beim Betreten der Stadionanlage sowie an Kontrollstellen verpflichtet, dem Ordnungsdienst der Betreiberin, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden oder der Polizei seine Eintrittskarte
oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf
Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

2. Der Ordnungsdienst sowie die Polizei sind berechtigt, Personen –
auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie die Verbote des § 7 dieser Stadionordnung einhalten und/
oder ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des
Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen
Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich
insbesondere auf die Ober- und Beinbekleidung, das Schuhwerk sowie
auf mitgeführte Gegenstände (z. B. Taschen).

3. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können,
gegen die Verbote des § 7 dieser Stadionordnung verstoßen und/oder
ein Sicherheitsrisiko darstellen, können zurückgewiesen und/oder am
Betreten des eingefriedeten Bereichs des Stadions gehindert werden.
Dasselbe gilt für Personen, gegenüber denen seitens des SCP07 und/
oder des DFB und/oder der DFL und/oder eines Vereins/Kapitalgesellschaft der DFL und/oder der UEFA und/oder der FIFA innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland ein Stadionverbot ausgesprochen worden
ist. Im letztgenannten Fall ist der Veranstalter gehalten, Strafanzeige zu
erstatten. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung
des Eintrittsgeldes besteht nicht.

4. Besucher, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder
Drogen stehen oder Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des
§ 7 mitführen und mit deren Sicherstellung durch den Ordnungsdienst
der Betreiberin nicht einverstanden sind, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Generell vom Zutritt ins Stadion sind Besucher ausgeschlossen, bei
denen ein Alkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille festgestellt wird.

5. Gegenüber Besuchern, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger
Hinweise oder Feststellungen verdächtigt sind, dass gegen sie für Sportveranstaltungen ein örtlich oder bundesweit wirksames Stadionverbot
ausgesprochen worden ist oder dass sie unter dem Einfluss von Alkohol
oder Drogen stehen oder Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne
des § 7 mit sich führen, ist der Ordnungsdienst der Betreiberin mit deren
Zustimmung berechtigt, bei ihnen zur Klärung des Sachverhaltes Nachschau in Kleidungsstücken und Behältnissen zu halten, Feststellungen
zur Alkohol- oder Drogenbeeinflussung auch mit Einsatz technischer
Mittel zu treffen oder im Falle eines möglicherweise bestehenden Stadionverbotes die Identität durch Einsichtnahme in ihre Ausweispapiere zu
überprüfen.

6. Wer die Zustimmung nach § 4 Absatz 5 nicht erteilt, wird vom Betreten
des Stadions und seiner Anlage ausgeschlossen und zurückgewiesen
oder aus dem eingefriedeten Bereich des Stadions verwiesen, wenn er
dort angetroffen wird.

7. Der SCP07 sowie alle (weiteren) Mieter des Stadions sprechen sich
gegen fremdenfeindliche, menschenverachtende, sexistische, homophobe, rassistische, gewaltverherrlichende, antisemitistische, links-,
ausländer- und rechtsextreme Tendenzen aus. Daher können Personen,
die insbesondere von ihrem äußeren Erscheinungsbild in Zusammenhang mit ihrer politischen Einstellung den Eindruck einer extremen
Haltung erwecken, von Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Zum
äußeren Erscheinungsbild zählt insbesondere eine typische Bekleidung, auch mit themenbezogenen Schriftzeichen, bei denen verschiedene Zahlen- bzw. Buchstabenkombinationen die Haltung des Trägers
deutlich machen. Weiterhin können Personen, die eine solche extreme
Haltung durch Tattoos, Fahnen, Propagandamaterial oder Ausrufe
darstellen, von Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

§ 5 Verhalten im Geltungsbereich der Stadionordnung

1. Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Stadionordnung hat sich
jeder so zu verhalten, dass weder andere Personen noch Gegenstände
gefährdet, beschädigt oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.

2. Die Besucher haben den Anordnungen des Ordnungsdienstes der
Betreiberin, der Dienstkräfte der Ordnungsbehörden, der Polizei, der
Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Stadionsprechers sowie des
Veranstaltungsleiters und des Sicherheitsbeauftragten Folge zu leisten.

3. Alle Auf- und Abgänge, Rettungs- und Fluchtwege sowie Fluchttüren
bzw. -tore sind freizuhalten, dürfen nicht verstellt oder in sonstiger Weise
in ihrer Funktion geändert werden; Fluchttüren bzw. -tore dürfen nur im
Notfall geöffnet werden.

4. Während der laufenden Veranstaltung ist es untersagt, im Sitzplatzbereich zu stehen oder sich in den dazugehörigen Umlaufebenen dauerhaft
aufzuhalten. Der Aufenthalt im Bereich der ausgewiesenen Rollstuhlfahrer-Plätze ist ausschließlich Personen mit entsprechender Aufenthaltsberechtigung vorbehalten.

5. Ungeachtet dieser Stadionordnung können zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum im Einzelfall
die in Abs. (2) genannten Personen erforderliche Anordnungen erlassen,
denen ebenfalls Folge zu leisten ist.

6. Der SCP07 spricht sich gegen rassistische, gewaltverherrlichende,
antisemitische, nationalistische, ausländerfeindliche sowie rechts- und/
oder linksextreme Tendenzen jeder Art, diesbezüglich politische Agitation und Meinungskundgebung aus. Der Veranstalter behält sich daher
vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen,
a) die links- und/oder rechtsradikalen Parteien, Vereinigungen oder
Organisationen angehören und/oder
b) eindeutig der links- und/oder rechtsradikalen Szene zuzuordnen
sind und/oder
c) bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische,
antisemitische, diskriminierende, gewaltverherrlichende, diffamierende oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren, von
dieser auszuschließen und/oder – auch im Vorfeld – ein örtliches
Stadionverbot auszusprechen.

7. Video- und Fotoaufnahmen durch Besucher an Spieltagen sind nur
für private Zwecke und ausschließlich mit Geräten erlaubt, die nach
Ausstattung und Größe offensichtlich allein für den privaten Gebrauch
bestimmt sind. Eine anderweitige Nutzung dieser Aufnahmen oder
eine Weitergabe der Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus an
Dritte oder eine Veröffentlichung in den Medien, bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des SCP07.

§ 6 Verbote

1. Die Blöcke N, O, P und Q (Stehplatz Südtribüne), C und D1 (Stehplatz Nordtribüne) sowie die Sitzplatzblöcke M (Osttribüne Unterrang),
R (Westtribüne Unterrang), 5 (Südtribüne Oberrang) und 6 (Westtribüne
Oberrang) sind die Bereiche der Fans des SCP07 in der Home Deluxe
Arena („SCP07-Fanblöcke“). Die Blöcke E, F und optional D2 (Stehplatz Nordtribüne, Unterrang) und G (Sitzplatz Osttribüne, Unterrang)
sind ausschließlich von den Fans der Gästemannschaft genutzte Blöcke
(Gästefanbereich). In dem Heimfanbereich und dem Gästefanbereich
und sonst ausgewiesenen Bereichen der Home Deluxe Arena kann es
unter Umständen zu Sichtbehinderungen durch das Schwenken von
Fahnen kommen. Oberhalb des Heimfanbereichs und des Gästefanbereichs sowie sonst ausgewiesenen Bereichen der Home Deluxe Arena
kann es unter Umständen zu zeitweisen Einschränkungen durch Rauchund Lärmentwicklungen kommen. Es ist verboten, sich als Gastfan in
dem Heimfanbereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan oder
Anhänger eines anderen Vereins/Kapitalgesellschaft zu erkennen sind,
oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich haben, aus diesem Bereich zu entfernen, wobei
ihnen – soweit dies im Einzelfall möglich ist – ein anderer geeigneter
Platz im Stadion zugewiesen werden kann. Ist das Stadion ausverkauft,
wird der betroffene Gastfan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt
zum Stadion verweigert. In ausschließlich vom Gastverein/von den GastKapitalgesellschaften genutzten Bereichen (Blöcke E, F, G, optional
auch D2) ist ein Zutritt in SCP07-Fankleidung untersagt. Es gelten auch
in diesem Fall die vorgenannten Regelungen.

2. Es ist insbesondere untersagt:
a) menschenverachtende, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, rechts- bzw. linksradikale, politisch-extremistische, obszöne-anstößige oder provokative-beleidigende Parolen zu äußern
oder zu verbreiten;

b) Grußformen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten und Symbole von verfassungswidrigen oder feindlichen Organisationen zu zeigen;

c) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Mauerbrüstungen,
Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen,
Kamerapodeste, Maste aller Art, Dächer einschließlich etwaiger
Abspannvorrichtungen und Verankerungen, Bäume, Hecken oder
Straßenbegleitgrün sowie Pflanzflächen jeglicher Art zu besteigen
oder zu übersteigen;

d) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld,
der Innenraum, die Funktionsräume) sowie Standorte oder Plätze zu
belegen, die der Veranstalter nicht für den Aufenthalt von Besuchern
vorgesehen hat ohne Genehmigung des Veranstalters oder der Polizei
zu betreten;

e) in einer Aufmachung, vermummt oder Gegenstände mit sich zu
führen, die darauf gerichtet sind, die Feststellung der Identität zu
verhindern und/oder mit auf rassistischer, fremdenfeindlicher oder
rechtsradikaler Einstellung hinweisende Kleidung, aufzutreten;

f) das Präsentieren von (rechtswidrig erlangten) Fanartikeln/Fanutensilien jeglicher Art der gegnerischen Mannschaft/anderen Mannschaften;

g) mit Gegenständen aller Art zu werfen;

h) Stadionsitze zu besteigen;

i) ohne behördliche Genehmigung Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder sonstige pyrotechnische Gegenstände,
Magnesiumfackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer, Rauchpulver,
Rauchbomben o.ä. abzubrennen oder abzuschießen oder dabei
behilflich zu sein oder dazu anzustiften;

j) sich ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stellen (z. B.
Veranstalter, Stadioneigentümer, Ordnungsbehörde) gewerblich zu
betätigen, Zeitungen, Zeitschriften, Drucksachen, Werbeprospekte,
-banner o.ä. zu verkaufen, zu verteilen oder zu präsentieren sowie
Gegenstände zu lagern oder Sammlungen durchzuführen. Ebenso
ist untersagt, werbliche Darstellungen durch einzelne Personen oder
durch deren Kleidung oder durch eine gemeinschaftliche Illustration
vorzunehmen;

k) ohne vorherige Zustimmung des SCP07 Ton, Bild, Beschreibungen
oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder
teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk)
zu übertragen oder öffentlich zu verbreiten oder andere Personen
bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Fotos und Bilder, die von
Zuschauern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich
für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung,
gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung;

l) Bauten, Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu
bemalen, zu zerkratzen, zu bekleben oder zu beschädigen, gleich
welcher Art;

m) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion
in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu
verunreinigen;

n) den Geltungsbereich dieser Ordnung ohne Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dort auf einer nicht für das Abstellen von
Kraftfahrzeugen ausgewiesene Fläche zu parken; die Parkbereiche
für Elektrofahrzeuge dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem
und nach Zustimmung durch den SCP07 genutzt werden; die Anfrage
muss spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail dem SCP07
mitgeteilt werden.

o) 2,5 Stunden vor Spielbeginn innerhalb des Stadiongeländes – ohne
Genehmigung des Stadioneigentümers – Kraftfahrzeuge einzusetzen;

p) das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Lagern von Gegenständen,
insbesondere das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen, sowie das
Nächtigen in der Stadionanlage;

q) Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und
Verkaufsstände auf Grünflächen aufzustellen;

r) sich im Umfeld und bei Veranstaltungen im Sinne dieser Stadionordnung mit anderen zusammenzurotten. Eine Zusammenrottung liegt vor, wenn mehrere Personen zu einem gemeinschaftlichen Handeln mit erkennbarem Willen auf Störung des öffentlichen Friedens zusammentreten.

s) in den Blöcken A, B, C, M und R des Unterrangs, auf dem Oberrang
im Umlaufbereich der Blöcke 2 bis 6 sowie in den Blöcken selbst ist
das Rauchen untersagt.

§ 7 verbotene Gegenstände

1. Das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände
ist untersagt:

a) Menschenverachtendes, rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsbzw. linksradikales oder gewaltverherrlichendes Propagandamaterial;

b) Symbole von verfassungswidrigen oder feindlichen Organisationen
zu zeigen;

c) Waffen jeder Art;

d) Schutzwaffen bzw. -kleidung oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren;

e) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden
können;

f) sonstige gefährliche Gegenstände, die auch geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder hervorzurufen;

g) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen, brennbare
Flüssigkeiten oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder
gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche
Taschenfeuerzeuge;

h) Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Behältnisse die aus
zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material (z. B.
Kunststoff, PET) hergestellt sind;

i) Getränke (insbesondere alkoholische Getränke), Rauschmittel und
Lebensmittel aller Art; Ausnahme: Lebensmittel, deren Einnahme
aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist; nach vorheriger
Absprache mit dem und nach Zustimmung durch den SCP07 (die
Anfrage muss spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail
dem SCP07 mitgeteilt werden);

j) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Kinderwagen, Motorradhelme, Styroporblöcke oder Standerhöhungen jeglicher Art. Das Mitführen von Rollstühlen ist nur bei
Vorlage einer für den Veranstaltungstag gültigen Eintrittskarte für
Rollstuhlfahrer und ausschließlich in den ausgewiesenen Rollstuhlfahrer-Bereichen möglich. Ausnahme: Gehhilfen nach vorheriger
Absprache mit dem und nach Zustimmung durch den SCP07 (die
Anfrage muss spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail
dem SCP07 mitgeteilt werden);

k) Rollatoren. Das Mitführen von Rollatoren ist bis zum Stadioneingang,
ein Abstellen im Bereich der Taschenabgabe grundsätzlich zulässig.
Die Mitnahme ins Stadion (Stadionumlauf, Tribünen) ist untersagt.

l) Fackeln, Feuerwerkskörper, Raketen, Leuchtkugeln, Rauchkerzen,
bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauch Bomben sowie Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände;

m) Fahnen- oder Transparentstangen, die aus Holz und/oder Metall
oder die länger sind als zwei Meter oder deren Durchmesser größer
ist als drei Zentimeter sowie großflächige Spruchbänder und größere
Mengen von Papier oder Tapetenrollen;

n) sichtbehindernde Transparente mit der Absicht, unerlaubte Handlungen zu verdecken, zu entrollen;

o) mechanisch betriebene Lärminstrumente, Geräte zur Geräuschoder Sprachverstärkung (z. B. Fanfaren, luft- oder gasbetriebene
Hörner, Vuvuzela, Megaphon) oder sonstige gefährliche Gegenstände
(z. B. Laserpointer);

p) Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke, die größer als folgendes
Format sind: Höhe 297 mm, Breite 210 mm, Tiefe 150 mm;

q) werbende oder kommerzielle Gegenstände sowie politisch-extremistisch, obszönanstößige, provokativ-beleidigend oder religiöse Gegenstände aller Art, wie Banner, Schilder, Flugblätter ohne ausdrückliche
Genehmigung durch den Veranstalter;

r) Fotoapparate, Spiegelreflexkameras, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen
Nutzung oder Veröffentlichung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt), zusätzliche (Tele-)Objektive,
Taschen oder Stative sind auch für den privaten Gebrauch verboten;

s) Sturmhauben und sonstige eindeutige Kleidungsstücke, die zur
Vermummung dienen.

t) Der Veranstalter ist berechtigt, die verbotenen Gegenstände für die
Dauer der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.

2. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.

3. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verbote liegt auch dann vor, wenn
ein Besucher zu einer verbotenen Handlung eines anderen Besuchers
Beihilfe leistet oder einen anderen Besucher zu einer verbotenen Handlung anstiftet oder diesen hierbei unterstützt.

4. Der SCP07 kann Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 6, 7 erteilen,
sofern eine Ausnahmeregelung gerechtfertigt erscheint und keine öffentlichen oder sicherheitstechnischen Interessen entgegenstehen. Voraussetzung dafür ist ein von den betreffenden Besuchern rechtzeitig (3 Tage
vor der Veranstaltung) vorher gestellter Antrag beim Veranstalter. Die
Identität der Besucher wird durch Einsichtnahme in die Ausweispapiere
überprüft und notiert.

§ 8 Zuwiderhandlungen

1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstößt, kann ohne Entschädigung und ohne Erstattung des
Eintrittsgeldes aus dem Stadion und dem Umfeld verwiesen werden.
Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen.

2. Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb
der Stadionanlage im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gegen
die Stadionordnung verstoßen, kann ein Stadionverbot ausgesprochen
werden.
Dieses Betretungsverbot kann unter Beachtung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit auf den Bereich des Stadions beschränkt oder mit
bundesweiter Wirksamkeit ausgestattet werden.
Es gelten die Richtlinien des DFB zur Verbesserung der Sicherheit bei
Bundesspielen sowie des DFB-Ausschusses für Sicherheitsangelegenheiten zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung.

3. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der SCP07
eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 7.500,00 Euro verlangen. Weiter
gehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Sollte der Veranstalter durch ordnungswidriges Besucherverhalten
zu Schadenersatzansprüchen und/oder Geldstrafen von dritter Seite
(DFB, DFL, UEFA, FIFA u. a.) herangezogen werden, so werden diese
Ansprüche im Regresswege gegen die Verursacher geltend gemacht.

5. Besteht der Verdacht, dass Besucher eine strafbare Handlung
begangen haben, wird Anzeige erstattet. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit kann Anzeige erstattet werden.

6. Verbotenerweise mitgeführte Sachen und/oder Gegenstände werden
sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen
für die Sicherstellung gegen Erstattung der durch die Sicherstellung
sowie Rückgabe entstandenen Kosten zurückgegeben oder spätestens
nach Ablauf von vier Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des
Besuchers vernichtet. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder
die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen.

7. Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
der Vorschrift des § 5 Abs. 2 Anordnungen des Ordnungsdienstes der
Betreiberin, der Dienstkräfte der Ordnungsbehörden, der Polizei, der
Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Stadionsprechers, des Veranstaltungsleiters oder des Sicherheitsbeauftragten nicht befolgt oder
entgegen der Vorschrift des § 5 Abs. 3 Auf- und Abgänge oder Rettungswege versperrt.

8. Der Veranstalter, hier insbesondere der Ordnungsdienst, ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die gegen die Stadionordnung
verstoßen, aus dem benannten Bereich zu entfernen oder aus dem
Stadion zu verweisen; wobei dem Besucher – soweit dies bei einer nicht
ausverkauften Veranstaltung im Einzelfall möglich ist – ein anderer
geeigneter Platz im Stadion als milderes Mittel zugewiesen werden kann.
Ist das Stadion ausverkauft, wird die betroffene Person aus dem Stadion
verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verwehrt. Ein Anspruch der
zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht
nicht.

9. Ein Verstoß gegen die Stadionordnung liegt auch dann vor, wenn ein Besucher zu einer verbotenen Handlung eines anderen Besuchers
gemäß dieser Stadionordnung Beihilfe leistet oder einen anderen Besucher zu einer solchen anstiftet oder diesen dabei unterstützt.

§ 9 Umfang der Haftung des Veranstalters

1. Das Betreten und Benutzen des Stadions und/oder seiner Anlagen
erfolgt auf eigene Gefahr. Der SCP07 haftet – soweit zulässig – für
Personen- und/oder Sachschäden nur bis zur Höhe der versicherten
Risiken.

2. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund –
sowie die Haftung für indirekte Schäden und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit dem
SCP07, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den
Fällen in denen Kraft Gesetzes oder in den Fällen einer schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zwingend
gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertraut und vertrauen darf.

4. Unfälle und/oder Schäden sind dem SCP07 unverzüglich zu melden.

§ 10 Hausrecht / Aufsicht / Fundsachen

1. Das Haus- und Aufsichtsrecht üben grundsätzlich die Paderborner
Stadion Gesellschaft mbH oder der SCP07 und deren Bediensteten und
Erfüllungsgehilfen sowie bei Veranstaltungen zusätzlich die Polizei, der
Ordnungsdienst sowie ggf. der seitens des SCP07 ermächtigte jeweilige
Veranstalter aus.

2. Zur Wahrung des Hausrechts gehört u.a. die Feststellung von Personalien durch den visuellen Abgleich mit einem gültigen Lichtbildausweis
und einer schriftlichen Aufnahme der Daten im Bedarfsfall (z.B. zur
Verfolgung von Verstößen gegen diese Stadionordnung oder gegen die
Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)). Bei Notwendigkeit
behält sich der SCP07 vor, die Polizei hinzuzuziehen.

3. Aufgefundene Wertgegenstände können bei Fußballveranstaltungen
des SCP07 im Empfangsbüro der Geschäftsstelle (Westtribüne, 1. OG)
oder im SCP07-Shop (Westtribüne, EG) abgegeben werden. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab Anzeige des
Fundes; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Ausnahmeregelungen

Im Einvernehmen mit dem Veranstalter und der Polizei kann einzelnen
Besuchern des Stadions gestattet werden, größere als in § 7 Abs. 1 lit. l)
genannte Fahnen mit sich zu führen. Der Veranstalter behält sich ferner vor,
im Einvernehmen mit der Polizei abweichende Einzelfallregelungen bezogen
auf großflächige Spruchbänder und/oder Megaphone/ Trommeln zu treffen. Voraussetzung ist ein von den betreffenden Besuchern rechtzeitig vorher
gestellter Antrag beim Veranstalter. 

§ 12 Sprachliche Gleichstellung

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Stadionordnung die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen
Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine
Benachteiligung des weiblichen oder diversen Geschlechts, sondern
soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu
verstehen sein.

§ 13 Schlussbestimmung

1. Neben den Bestimmungen dieser Stadionordnung gelten die weiteren
Bestimmungen des Veranstalters (z. B. die ATGB, die einschlägigen
Bestimmungen der nationalen und/oder internationalen Verbände (z.
B. DFB, DFL, UEFA und/oder FIFA)) und ergänzend deutsches Recht
unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen (IPR) und des
UN-Kaufrechts (CISG).

2. Sollte eine Bestimmung dieser Stadionordnung ganz und/oder teilweise ungültig sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung bzw.
der unwirksame Teil einer solchen Bestimmung ist durch eine wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der
zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt
für die Ausfüllung von Regelungslücken.

 

Zugelassen für die Mitnahme in die Home Deluxe Arena sind nur Taschen von maximal einer Größe im DIN A4 Format mit einer Tiefe von höchstens 150 mm. Stand: 1. März 2024 SC Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA | Paderborner Stadion Gesellschaft mbH Version: 4.0

Sicherheitspolitik

Sicherheitspolitik der SC Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA

Veranstaltungen in der Größenordnung von Fußballspielen in Stadien und Arenen mit einem Fassungsvermögen von bis zu mehreren zehntausend Zuschauern erfordern Rahmenbedingungen für einen sicheren Stadionbesuch. Neben der infrastrukturellen Ausgestaltung der Sicherheit spielt auch das Personal, welches bei den Großveranstaltungen eingesetzt wird, eine wesentliche Rolle. Durch gezielte und systematische Schulungsmaßnahmen soll das Verständnis und die Verantwortung zur Sicherheit und sicherheitsorientiertem Handeln gefördert werden. Dabei ist eine enge und respektvolle Zusammenarbeit der sicherheitsrelevanten Institutionen Polizei, Feuerwehr, Sanitätswachdienst, Verkehrsbetriebe, Ordnungsamt, Bauordnungsamt, Ordnungsdienst, Fanprojekt und Stadioneigentümer mit der SC Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA von höchster Bedeutung. Eine detaillierte Abstimmung aller Beteiligten miteinander ist dafür die Grundvoraussetzung.

Die SC Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA ist in der Kooperation mit allen Sicherheitsträgern bestrebt, seinen Gästen und Besuchern das größtmögliche Gefühl von Sicherheit zu bieten. Auf Grundlage der rechtlichen Gegebenheiten, die u. a. aus der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO NRW) und den Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen des Deutschen Fußballbundes (DFB) hervorgehen, gilt es für die SC Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA die Risiken, Gefahren und Fehlerquellen durch aktives und professionelles Wirken auf ein Minimum zu reduzieren.

Ziel des SC Paderborn 07 ist es, präventiv alle umzusetzenden Maßnahmen zu ergreifen, um allen Zuschauern größtmögliche Sicherheit gewährleisten zu können. Darüber hinaus soll  das Sicherheitsbewusstsein sämtlicher Mitarbeitenden gestärkt werden. Entscheidungen sind stets auf Basis von belegbaren Fakten zu treffen. Personelle, wirtschaftliche und zeitliche Ressourcen zur Planung, Durchführung und Nachbereitung von Maßnahmen werden zur Verfügung gestellt und nach den relevanten Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften konsequent umgesetzt.

Ein sicheres Stadionerlebnis sowie das präventive, sicherheitsorientierte und gesetzeskonforme Handeln ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Zukunft unseres Vereins. Die Geschäftsführung der SC Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA versteht sich nicht nur als Vorbild für präventives und sicherheitskonformes Handeln, sondern trägt die Hauptverantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit.

Zur Umsetzung dieser Grundsätze, Verpflichtungen und Ziele wurde ein Sicherheitsmanagementsystem eingeführt und durch die Geschäftsführung der SC Paderborn 07 GmbH & Co. KGaA verbindlich für alle Mitarbeitenden in Kraft gesetzt.